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Das Schulgeld in der Einkommensteuererklärung

Sie verdienen nicht schlecht und möchten Ihrem Kind an einer Privatschule eine besonders gute Schulbildung angedeihen lassen, vielleicht sogar im Ausland. Das kostet natürlich eine schöne Stange Geld. Und wenn Sie dem Staat auf diese Weise einen perfekt gebildeten, künftigen Steuerzahler bescheren, dann soll er sich doch auch gefälligst an den Kosten für die Schulausbildung Ihres Kindes beteiligen! Und tatsächlich, in Ihrer Steuererklärung können Sie das Schulgeld absetzen, zwar nur bis zu gewissen Höchstbeträgen, aber immerhin macht "Kleinvieh" auch Mist. Schuldgeld zählt als Sonderausgabe und wird auch dementsprechend in Ihrer Einkommensteuererklärung angegeben. Sie dürfen allerdings maximal 30 Prozent und insgesamt höchstens 5.000 Euro pro Jahr in der Steuererklärung angeben. Dafür müssen aber, sonst wären wir ja nicht in Deutschland, einige Voraussetzungen erfüllt sein. Zunächst einmal muss Ihnen für das Kind, für das Sie das Schulgeld bezahlen, Kindergeld oder ein Kinderfreibetrag zustehen. Darüber hinaus muss die Schule einen von den Bildungsministerien in Deutschland anerkannten Abschluss vermitteln. Dafür spielt es aber andererseits auch keine Rolle, wo sich denn die Schule tatsächlich befindet. Ihr Kind kann also ruhig auch eine Schule im Ausland besuchen, solange diese ihm einen Abschluss bietet, der in Deutschland anerkannt wird und Sie das auch belegen können. Zum Schulgeld, das Sie in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben absetzen können, gehören die Kosten für die Unterbringung und die Verpflegung Ihres Kindes jedoch nicht dazu! Folglich dürfen Sie diese auch nicht als Sonderausgaben geltend machen. Nur die Schulgebühren selbst sowie weitere Aufwendungen an die Schule Ihres Kindes, etwa die Beteiligung an Renovierungskosten, fließen in die Steuererklärung mit ein. Wie immer verlangt der Fiskus von Ihnen Belege, die beweisen, dass die angegebenen Kosten auch wirklich vorhanden sind. Daher gilt es, alles Rechnungen der Schule sowie Überweisungsbelege sorgfältig aufzubewahren. So können Sie zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen: Ihrem Kind eine tolle Schulbildung ermöglichen und sich gleichzeitig steuerlich selbst entlasten.

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