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Steuerklasse 3 und 5 – Alle Infos

In Deutschland wird ein gewisser Teil des Lohns für die monatliche Lohnsteuer einbehalten. Sie wird über die sogenannten Lohnsteuerklassen berechnet. In bestimmten Fällen ist es möglich, dass Paare diese wechseln können, wenn sie heiraten. Genau mit diesem Thema beschäftigt sich dieser Artikel. Genau gesagt geht es darum, in welchem Zusammenhang die Steuerklassen 3 und 5 stehen.

Das solltest Du über die Steuerklassenkombination 3 und 5 wissen!

Die Kombination der beiden Steuerklassen 3 und 5 ist in erster Linie bei Ehepartnern sehr beliebt. Denn durch sie lässt sich ein höheres Einkommen generieren. Doch dabei gilt es einige Punkte zu beachten, um nicht nach Bewertung der Steuererklärung das böse Erwachen zu erleben. Ganz grundsätzlich ergibt die Kombination der beiden Steuerklassen für Ehepartner Sinn, die unterschiedlich viel Gehalt bekommen. Der besser verdienende Part nimmt dabei zumeist 60 % ein und der schlechter verdienende Part somit 40 %. Ersterer nutzt dann den sogenannten Grundfreibetrag und kann sich über einen höheren Nettobetrag im Monat freuen.

In diesem Fall würde dann die Steuererstattung sozusagen monatlich bezahlt und bei der Zusammenlegung die Einkommensteuererklärung nach der sogenannten allgemeinen Einkommensteuertabelle betrachtet.

Wer kann überhaupt die Steuerklasse wechseln?

Ganz grundsätzlich gibt es sieben unterschiedliche Steuerklassen. In diese wird jeder von uns eingestuft. Unter Umständen ist es möglich sie zu wechseln, wie zum Beispiel in folgenden Situationen:

  • Hochzeit
  • Scheidung
  • Aufnahme eines Nebenjobs
  • Geburt eines Kindes oder
  • Verwitwung

Wenn auch Du zu einer der Personengruppen gehört, solltest Du darüber nachdenken, die Steuerklasse zu wechseln, um so mehr Geld im Monat zur Verfügung zu haben, beziehungsweise weniger Steuern bezahlen zu müssen.

Kann ich die Steuerklasse 3 und 5 auch aufgrund von Elterngeld wechseln?

Diese Frage stellen sich viele frisch gebackene Eltern. Und auch, wenn der Nachwuchs noch gar nicht auf der Welt ist, sollte dieser Punkt überlegt werden. Dies lohnt sich vor allem dann, wenn Du verheiratet bist und Ihr beide einem Job nachgeht. Um mehr Elterngeld zu erhalten, wechselt einer von Euch in die Steuerklasse 3. Genau dieser Elternteil nimmt dann auch diese Zahlung in Anspruch

Übrigens: Die Höhe des Elterngeldes wird anhand des Nettoeinkommens und ein Jahr vor Beginn des Mutterschutzes beziehungsweise vor der Entbindung ermittelt. Wenn Ihr diesen Trick beherzigt, erhaltet Ihr unter Umständen bis zu mehrere Hundert Euro im Monat mehr.

Hierbei sollte immer beachtet werden, dass der Mutterschutz, der in Deutschland sechs Wochen dauert, nicht zu dem Berechnungszeitraum für das Elterngeld gerechnet wird. Das bedeutet, dass der Empfänger den Steuerklassenwechsel am besten circa neun Monate vor der Entbindung durchführt.

Wer wird in Steuerklasse 3 und 5 eingestuft?

Ganz grundsätzlich kann ein Wechsel in die Steuerklasse 3 wie auch in die Steuerklasse 5 hierzulande erst nach der Hochzeit durchgeführt werden. Dann könnt Ihr Eure Gelder erst zusammen veranlagen. Wird der Wechsel akzeptiert, erkennt der Staat Eure Einkommensgemeinschaft an. Durch diese reduziert Ihr im Idealfall die Steuerlast und habt am Ende des Monats mehr Geld auf dem Konto.

Es besteht natürlich auch die Möglichkeit, die gemeinsame Veranlagung nicht in Anspruch zu nehmen. In diesem Fall würdet Ihr beide in die Steuerklasse 4 eingestuft werden.

Wie sieht bei den genannten Steuerklassenkombinationen es aus, wenn nur einen Partner Gehalt bezieht?

Wenn nur einer von Euch Gehalt bezieht, ist die Sache recht einfach. Dann wird derjenige oder diejenige, solange er oder sie mindestens 450 € im Monat verdient, in die Steuerklasse 3 eingestuft, der andere Partner dagegen in die Steuerklasse 5.

Übrigens gilt es beim Wechsel der Steuerklasse grundsätzlich noch einige weitere einfache Punkte zu beachten. Unter anderem müsst Ihr dauerhaft zusammenleben. Solltet Ihr Euch einmal trennen, werdet Ihr wieder in die Steuerklasse 1 oder 2 eingestuft.

Lohnt sich die Steuerklasse 3 und 5 auch als Einzelpersonen?

Nein als Einzelperson lohnt sich die Steuerklasse 5 eigentlich nicht. Denn wie bereits erwähnt, wird dabei ein recht hoher Anteil Deines Lohns oder Gehalts besteuert. Es lohnt sich daher eher, andere Steuerklassen in Betracht zu ziehen. Vorteilhaft ist es dagegen, wie bereits oben erwähnt, wenn Du oder Dein Partner mehr deutlich mehr Geld verdient als der andere.

Darauf solltest Du noch achten, wenn Du als verheiratete Person die Steuerklasse ändern willst!

Achtet immer darauf, wenn Ihr als Ehepaar Nachwuchs plant, dass das Gehalt in der Zeit vor dem ersten Bezug des Elterngeldes ausreichend hoch ist. Wenn die Möglichkeit besteht, dieses für eine gewisse Zeit zu erhöhen, sollte Ihr dies auf jeden Fall in Betracht ziehen. Denn das Elterngeld wird immer anhand des Nettogehaltes berechnet, das Du oder Dein Partner vor der Elternzeit erhalten hast, beziehungsweise hat.

Das ausgezahlte Nettoentgelt ist immer in der Steuerklasse 3 deutlich höher als zum Beispiel in Steuerklasse 5 oder 4. Das bedeutet, dass der Part von Euch, der das Elterngeld erhalten will, im Idealfall vorher in der Steuerklasse 3 eingestuft ist.

Beim durchschnittlichen Gehalt von ungefähr 2.500 € im Monat würde dies einen Unterschied von einigen hundert Euro bedeuten. Daher lohnt es sich, diesen Trick unbedingt anzuwenden. Es kann immer auch passieren, dass der andere Part durch den Steuerklassenwechsel zunächst etwas weniger Nettolohn auf dem Konto hat. Doch das ist kein Problem. Denn er kann den Nachteil bei seiner nächsten Steuererklärung ausgleichen und sich so sein Geld theoretisch zurückholen.

Zusammenfassung zu den Steuerklassenkombinationen

Es lohnt sich durchaus, als verheiratetes Paar die Steuerklasse zu wechseln. Mit den oben beschriebenen Tipps und Tricks kannst Du im Jahr mehrere Tausend Euro mehr erhalten. Es lohnt sich da immer, über diesen Schritt nachzudenken. Wichtig ist, dass Ihr am Ende des Monates insgesamt mehr Geld auf dem Konto habt als vorher.

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