Zurück
Steuergott Steuergott Steuergott Steuergott Steuergott Steuergott

Die Termine im Jahr 2021 für deine Steuererklärung

Jedes Jahr das gleiche Spiel, wenn die Einkommensteuererklärung naht: Wühlen in chaotischen Kisten voller Belege, das Rennen von einer Stelle zur anderen um die für die Steuererklärung notwendige Bescheinigungen aufzutreiben und nicht zuletzt auch noch stundenlanges Ausfüllen der Erklärung selbst. Spaß macht das freilich den Wenigsten, aber wenn nach der Steuererklärung mit dem Bescheid die Nachricht über eine dicke Erstattung kommt, dann hat es eben doch wieder gelohnt. Aber wann sind denn im Jahr 2021 überhaupt die Steuererklärungen fällig? Und welche? Und hat sich, im Vergleich zu den Vorjahren wieder irgendetwas wichtiges geändert, worauf man achten muss, um das maximale für sich herauszuholen oder aber, um Ärger mit dem Fiskus aus dem Weg zu gehen? Fragen über Fragen, die alle Jahre wieder auftauchen. Zumindest die erste davon ist kurz und knapp beantwortet: Die Einkommensteuererklärung 2021 ist im November fällig. Aber Achtung, nicht vergessen: Es handelt sich bei der Erklärung um diejenige für das Jahr 2020! Natürlich gibt es noch andere Steuererklärungen, die im Jahr 2021 fällig sind - für viele Selbständige sogar einmal im Monat oder zumindest pro Quartal und zusätzlich auch noch am Jahresende. Aber was hat sich denn nun in 2020 wieder geändert? Welche Finessen hat sich das Finanzministerium ausgedacht, um uns mehr Geld abzuknöpfen oder (nicht sehr wahrscheinlich) uns zu entlasten? Die größte Änderung ist die Homeofficepauschale auf die sich der Steuerzahler freut. Doch hält sie auch was Sie verspricht. Wir sind der Meinung nein – wenn man zugrunde legt, dass der Steuerzahler entlastet werden soll und nicht der Staat. Der Maximalbetrag von 600 Euro wird nicht ausgezahlt, sondern kann bei deinen Werbungskosten eingetragen werden, wenn du an 120 Tagen in 2020 im Homeoffice warst. Warst du weniger als 120 Tage im Homeoffice, bekommst du 5 Euro Pro Tag als Werbungskosten.

Und warum lohnt sich die Pauschale nicht?

Ganz einfach, da jedem Steuerzahler ein Pauschbetrag von 1.000 Euro zusteht. Wenn du also 120 Tage im HomeOffice warst, hast du Anspruch auf die 600 Euro Werbungskosten. Dafür darfst du aber maximal nur noch 110 Tage für deine Pendlerpauschale geltend machen. Angenommen du fährst 23 km zu deinem Arbeitsplatz und das jeden Tag hast du Werbungskosten von 1.600 Euro. Nun bist du aber nur 110 Tage gefahren und die Werbungskosten reduzieren sich um 841 Euro auf 759 Euro. Wenn du jetzt noch die HomeOfficePauschale dazu rechnest, sind es leider immer noch 159 Euro weniger als im Jahr zuvor. Damit reduziert sich deine Steuererstattung und der Staat spart dabei!

Jetzt Steuererklärung beginnen